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Riester-Rente

Sichern Sie sich die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente!

Wenn Sie den möglichen Höchstbeitrag zu Ihrer Riester-Rente in Höhe von 4% Ihres Bruttoverdienstes in Ihren Vertrag einzahlen, jedoch höchstens 2.100 €, erhalten Sie folgende Zulagen:

Grundzulage für Ledige        154,00 €

Grundzulage Verheiratete        308,00 €

Zulage für Kinder, die
vor 01.01.2008 geboren sind    185,00 €

Zulage für Kinder, die
ab 01.01.2008 geboren sind    300,00 €



Wer zum ersten Mal einen Riester-Vertrag abschließt und unter 25 Jahre alt ist, erhält einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,00 € !

Zusätzlich können die Beiträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Sollte die Steuerersparnis höher sein als die erhaltenen Zulagen, so wird der Differenzbetrag erstattet. Daher kann es insbesondere für besser verdienende Angestellte sinnvoll sein, den Höchstbetrag in eine Riester-Rente einzuzahlen.


Vorteile von Riester:

•    Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz-IV sicher) vor Rentenbeginn
•    Im Todesfall Übertragung des Vorsorgekapitals auf förderfähigen Vertrag des Ehepartners möglich –
     mit Erhalt der vollen staatlichen Förderung.
•    Garantierte lebenslange monatliche Rente
•    Hartz IV-sicher
•    Flexibler Rentenbeginn
•    Jährliche Rentensteigerung
•    Bis zu 30% Sonderauszahlung bei Rentenbeginn
•    Vererbbarkeit
 

Wohn-Riester

Auch Politiker haben erkannt, dass Wohneigentum eine hervorragende Form der Altersvorsorge ist. Deshalb unterstützt der Staat den Kauf oder Bau einer Immobilie seit 2008 nunmehr besonders im Rahmen der Riester-Förderung durch Zulagen und Steuervorteile.

Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Immobilie zu Ihrem eigenen Wohnzweck als Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt dient.


Nachteile von Wohnriester:

Bei dieser Form der Riester-Förderung stehen Ihnen keine zusätzlichen Geldzahlungen während der Rente zur Verfügung. Im Gegenteil: Wie alle Riester-Renten ist auch Wohn-Riester in der Rentenphase steuerpflichtig. D.h. die anfallenden Steuern sind im Rentenalter zu zahlen ohne dass direkte Renteneinnahmen gegenüberstehen.

Nur inländische Immobilien sind förderungswürdig. Auch deutsche Ferienwohnungen können nicht gefördert werden, denn nur der selbst genutzte Hauptsitz ist förderungswürdig.

Die finanziellen Mittel können nicht für die Renovierung oder den altersgerechten Aus- oder Umbau der Wohnung verwendet werden.

Problematisch wird die Bedingung des selbst genutzten Wohneigentums, wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen unvermeidbar ist. Für diesen Fall muss der noch nicht versteuerte erhaltene Förderungsanteil zurückgezahlt werden.
Man kann dies vermeiden, indem der geförderte Kapitalanteil innerhalb eines Jahres wieder in einer Riester-Rente angelegt wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass man die Vermietung aufgrund einer beruflichen Notwendigkeit längstens über die Zeit der beruflichen Abwesenheit befristet. Spätestens zum 67. Lebensjahr muss die Selbstnutzung wieder aufgenommen werden.

ASP Consult GmbH, Schürmannstr. 16, 45136 Essen, Tel. 0201 / 545279-0