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Berufsunfähigkeitsversicherung

Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gib es seit Anfang 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Was das heißt, wissen leider nur zu wenige Menschen.

 

 

Der bisherige Berufsschutz ist in seiner Gesamtheit weggefallen – er wurde durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die später als 1961 Geborenen erhalten statt der bisherigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nur noch eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente. Sie wird prinzipiell nur befristet zuerkannt und richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die der Antragsteller noch täglich arbeiten kann - unabhängig von seiner bisherigen beruflichen Stellung.

 

 

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