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Gesetzliche Krankenversicherung

Seit Anfang 2009 gilt in der gesetzlichen KV ein einheitlicher Beitragssatz. Er liegt Dank der jüngsten Korrektur bei 14,9 % des beitragpflichtigen Monatseinkommens. Das Geld fließt allerdings nicht mehr direkt zu den Kassen, sondern in den eingeführten Gesundheitsfonds.

Unterschiede in den Krankenkassen bestehen dennoch. Einige der Krankenkassen erheben inzwischen einen Zusatzbeitrag.
Verschiedene Kassen bieten Bonssysteme an, durch die man diverse Vorteile wie Prämien oder Bonusrückzahlungen erreichen kann. Weiterhin werden Präventionsmaßnahmen zur Gesundheit unterschiedlich unterstütz. Genaueres Hinsehen ist auch hier weiterhin notwendig.

Durch private Zusatversicherungen kann man den gesetzlichen Krankenschutz erweitern. Angeboten werden Zahnzusatz-, Krankenhaus-, Krankentagegeld- und Pflegezusatzversicherungen.


Zahnzusatzversicherungen werden oft im Paket mit Heilpraktiker und Brillen oder Kontaktlinsen angeboten. Hierbei ergänzen diese Versicherungen den dünnen Schutz der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnersatz. Für den Heilpraktiker und Brillenzusatzschutz muss man bedenken, dass zum einen die Leistung nach oben gedeckelt ist und zum anderen die Leistung oft nur zu einem bestimmten Prozentsatz der einzelnen Rechnungen übernommen wird.
Viele private Krankenversicherungen bieten jedoch auch Zusatzversicherungen nur für Zahnersatz an.


Krankenhaus-Zusatzversicherungen ermöglichen Ihnen eine Behandlung im Krankenhaus zu Privatversicherungsbedingungen. Sie können hier wählen zwischen 1- und 2-Bettzimmer, was in der Regel den Heilungsprozess beschleunigt im Gegenteil zum 3- oder gar 4-Bettzimmer. Weiterhin genießen Sie in der Regel Chefarztbetreuung, was bei Krankheiten, die einen Spezialisten erfordern von großem Vorteil sein kann.


Krankentagegeldversicherungen sind nicht nur für Selbstständige sehr wichtig, die keine Ansprüche auf Lohnfortzahlung haben, sondern auch für Angestellte und Arbeiter. Ein zu erwartendes Krankengeld ist ca. 25% niedriger wie das Nettoeinkommen. Für diese Fälle ist die private Krankentagegeld-Versicherung ein Muss, insbesondere für Selbstständige und besserverdienende Angestellte.


Auslandskrankenversicherungen
sind für gesetzlich Versicherte besonders wichtig. Im Ausland sind die Arztkosten von unseren gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht gedeckt. Ohne privaten Schutz kann eine schwere Erkrankung oder ein Unfall im Ausland zum finanziellen Desaster werden. Eine Bergung, eine Operation und ein Krankenhausaufenthalt mit anschließendem Rücktransport nach Hause kostet schnell einige Tausend Euro, die ohne eine Auslandskrankenversicherung aus eigener Tasche zu zahlen ist.


Private Pflegezusatzversicherungen
werden oft unterschätzt. Im Allgemeinen herrscht die Meinung, dass die gesetzliche Pflegeversicherung für die Kosten im Pflegefall aufkommt. Diese Leistungen sind jedoch gedeckelt. Für eine gute Pflege – ob zu Hause oder im Heim – reichen die Sätze der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus. Die private Pflegeversicherung schließt diese Lücke. Eine Lücke übrigens, die bei älteren Menschen zu massiven finanziellen Problemen führen kann. Denn ohne die Versicherung müssen Pflegekosten aus dem eigenen Vermögen gezahlt werden – und auch die Kinder müssen ggf. einspringen.

Hier werden Pflegerente-, Pflegetagegeld- und die zu empfehlende Pflege-Restkostenversicherung angeboten.


 
Private Krankenversicherung

Wer 3 Jahre über der Pflichtversicherungsgrenze mit seinem Jahresbrutto lag, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Es ist allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist vor 2 Monaten zum Monatsende einzuhalten.

Gute Tarife sehen mit Ihren Bausteinen wesentlich bessere Leistungen vor als die gesetzlichen Kassen. Facharztbesuche werden ohne Überweisung gezahlt. Verschriebene Medikamente sowie Heilmittel (z.B. Massagen, Fango und Krankengymnastik) oder Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen) werden je nach Tarif ganz oder zumindest zu einem festgelegten Prozentsatz übernommen. Sicher ist auch, was Ihre private Krankenversicherung Ihnen vertraglich zugesichert hat, erhalten Sie bis an Ihr Lebensende. Gesetzliche Kassen können Leistungen dagegen jederzeit kürzen oder streichen.

Für den Baustein Zahntarif liegt die Erstattung zwischen 40% und idealerweise 100% der Kosten. Im Krankenhaustarif legen Sie fest, welche Behandlungen erstattet werden und wie Sie untergebracht werden möchten (1- oder 2-Bettzimmer). Sinnvoll ist hier darauf zu achten, dass ambulante und stationäre Aufenthalte erstattet werden, da viele OP`s oder Reha`s mittlerweile ambulant durchgeführt werden.
Zusätzlich bieten die privaten Krankenversicherer Leistungen für Kuraufenthalte an. Sinnvoll ist dies für Arbeitnehmer, wenn die gesetzliche Rentenversicherung die Maßnahme ablehnt oder bei Selbstständigen, die gar keinen gesetzlichen Schutz genießen.

Eine intensive Beratung ist hier angesagt, da es eine Vielzahl von Tarifen mit unterschiedlichen Leistungen gibt.


Wie berechnet sich die Prämie?

Der Prämienberechnung liegen 3 Faktoren zugrunde: Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und der Leistungsumfang des gewählten Tarifs.
Der Leistungsumfang bestimmt natürlich maßgebend die Prämie. Ein abgespeckter Vertrag, der nur wenig mehr an Leistungen bietet wie die gesetzliche Krankenkasse und zudem noch hohe Selbstbeteiligungen vorsieht, der ist natürlich deutlich günstiger als ein leistungsstarker Vertrag mit hohen Zuzahlungen.

Der Faktor Gesundheit ist natürlich entscheidend für die Höhe der Prämie. Wenn bereits eine dicke Krankenakte mitgebracht wird, wird die private Krankenversicherung einen Risikozuschlag fordern. Nur im Basistarif müssen Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand aufgenommen werden. Wichtig bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag ist oberste Ehrlichkeit. Beschönigen Sie Ihren Gesundheitszustand nicht und geben Sie alles an wonach gefragt wird. Falsche Angaben fliegen fast immer auf und können in der Regel dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Durch das nun verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung können alle Steuerpflichtigen ab Veranlagungszeitraum 2010 Kranken- und Pflegeversicherung besser als Sonderausgabe absetzen. Auch Beiträge zu einer Privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind bis zu den Leistungen auf GKV-Niveau zukünftig unbeschränkt berücksichtigungsfähig.
Betragen die berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiniger als 2800 Euro bei Selbständigen oder 1900 Euro bei Beamten und Arbeitnehmern, können diese Höchstbeträge mit Beiträgen zu anderen Versicherungen aufgefüllt werden, die zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" gehören. Dies sind auch Beiträge zu einer Krankenversicherung die nicht unbeschränkt abzugsfähig sind.

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