Kontakt | Impressum 

Kraftfahrzeugversicherungen

So fahren Sie im nächsten Jahr besser

 

Sieben Versicherungs-Tipps

 

Diese Frage bewegt Auto- und Motorradfahrer Jahr für Jahr aufs Neue: Bin ich bei meiner Kfz-Haftpflichtversicherung noch gut aufgehoben oder lohnt ein Wechsel?

Dabei wird meistens nur nach dem Preis geschaut, was im Schadensfall viel teurer werden kann als die ersparten Beiträge. Diese sieben Tipps helfen, den richtigen Versicherer zu finden:

Die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden reichen nicht aus. Im Vertrag sollten - so der ADAC - pauschal mindestens 50, besser 100 Millionen Euro vereinbart sein.
 

  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden reichen nicht aus. Im Vertrag sollten - so der ADAC - pauschal mindestens 50, besser 100 Millionen Euro vereinbart sein.

  • Die Neu- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkaskoversicherung sollte bei einem Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.
     

  • Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Kaskoversicherung (trotz Aufpreis) auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei ein generell herbeigeführter Diebstahl (etwa den Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
     
  • Einige Versicherer leisten in der Teilkaskoversicherung nur für Schäden bei Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Marderbiss.
     
  • Sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen. Kraftfahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden.
     
  • Ein "Rabattretter“ für langjährig unfallfrei gebliebene Kraftfahrer sorgt dafür, dass Autofahrer zwar nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden (zum Beispiel von der Klasse "25“ in die Klasse "22“). Für diesen Unfall kostet das noch nicht den "22er“-Beitrag.

    Rabattschutz lässt die Klasse für Schadensfreiheit bei Unfall unberührt

    Der Versicherte braucht jedoch vier Jahre bis er wieder in der "25" gelandet ist. Einige Versicherer bieten auch ein "Rabattschutz" an, der die Schadensfreiheitsklasse unberührt lässt.
     
  • Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein ("Mallorca-Police“).
     

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer, bei denen sich die Prämie zum Beispiel durch eine schlechtere Typ- oder Regionalklasseneinstufung erhöht.
 

Quelle: Weilburger Tageblatt vom 07. April 2011

 

 ____________________________________________________________________________________________________

 

 

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie jeder natürlich weiß – gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber möchte es nicht den Kfz-Haltern überlassen, ob diese sich gegen mögliche Schäden, die sie bei Dritten verursachen, versichern oder nicht. Die Versicherungspflicht im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung 
gilt für PKW, LKW, Motorräder oder sonstige motorbetriebene Fahrzeuge.

 

 

Teilkasko

 

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

 

-                     Brand oder Explosion

-                     Diebstahl inklusive Einbruchsteilediebstahl

-                     Raub

-                     Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung

-                     Zusammenstoß mit Haarwild, während der Fahrt

-                     Glasbruchschäden

-                     Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss

-                     Marderbiss ohne Folgeschäden

-                     Einige Partner der ASP Consult GmbH zahlen darüber hinaus auch den Zusammenstoß mit allen Tieren und im Bereich der Vollkasko auch den Folgeschaden bei Maderbiss

 

 

Wichtig!!

Mobile Navigationsgeräte sind nicht mitversichert!!

 

Bei verschiedenen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog noch modifiziert werden.

 

 

Vollkaskoversicherung

 

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mitversichert sind. Zusätzlich beinhaltet sie Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Schäden durch mut- bzw. böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Unfallschäden sind dabei als Ereignisse definiert, welche unmittelbar von außerhalb plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf das Kraftfahrzeug einwirken.

 

 

Sprechen Sie mit uns!

ASP Consult GmbH, Schürmannstr. 16, 45136 Essen, Tel. 0201 / 545279-0